Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2025/2026
Für das Schuljahr 2025/2026 erhalten die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger (für unsere Grundschule ist das die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land) gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.
Abgabefrist ist der 17. März 2025.
Die Teilnahme an der kostenlosen Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.
Die Informationen zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr erhalten die Schülerinnen und Schüler im Mai 2025.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Schulbuchausleihe und die Anträge zum Download: https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html