Schulelternbeirat

Schuljahr 2023/2024

Klassenelternsprecher*innen und ihre Vertreter*innen:

  1. Schuljahr:    Frau Katja Mares, Herr Eike Straube
  2. Schuljahr:    Frau Orinna Densborn, Frau Claudia Steffes
  3. Schuljahr:    Frau Sandra Liewer, Frau Ulrike Schommer
  4. Schuljahr:    Frau Mareike Küppers, Frau Jasmin Bollig

 

Schulelternbeirat:

Frau Isabelle Ochtinger-Schröder (Schulelternsprecherin)

Frau Katja Mares

Frau Orrina Densborn

 

 

Auszug aus dem Schulgesetz für Rheinland-Pfalz über die Aufgaben und Pflichten des SEB *

Schulgesetz (SchulG) für Rheinland-Pfalz vom 30. März 2004.

§ 40 Schulelternbeirat

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

-1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,

-2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,

-3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,

-4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),

-5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,

-6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,

-7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.